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Wir von verkehrsschutz.de informieren Sie zu verkehrsrelevanten Themen wie Kfz-Versicherungen und Verkehrsschutzversicherungen (Schutzbriefversicherung). Jeder Autobesitzer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Der Versicherungsumfang umfasst je nach Vertrag wahlweise eine Haftpflicht-, Vollkasko-, Teilkasko- und Insassen-Versicherung.
Wechsel der Kfz-Versicherung
Die hohen Benzinpreise führen aktuell dazu, dass sich immer weniger Leute mit dem eigenen Auto fortbewegen, viele auf das Fahrrad umsatteln und immer weniger Leute den Kauf eines Autos in Erwägung ziehen.
Um wenigstens die laufenden Kosten bezahlen zu können, sollten Sie bei der Wahl der Kfz-Versicherung genau hinschauen. Sind Sie sich sicher, für die Versicherung Ihres PKWs nicht zu viel zu zahlen? Nein, dann sollten Sie umgehend einen Kfz-Versicherungsvergleich vornehmen, denn auf diese Weise erfahren Sie, ob es für ihr Auto nicht noch einen günstigeren Kfz-Versicherer gibt.
Im Internet stehen Ihnen hierfür diverse Kfz-Rechner zu Verfügung, die Ihnen über die Eingabe Ihrer „Baudaten“ den Anbieter mit den besten Tarifen für Ihr Auto ermitteln. Sollten Sie einen günstigeren Versicherer gefunden haben, müssen Sie ihren aktuellen Vertrag bis zum Stichtag, dem 30.11. gekündigt haben. Geben Sie auf der schriftlichen Kündigung Ihre Versicherungsnummer und den Kündigungstermin an.
Schutzbriefversicherung
Die Schutzbriefversicherung umfasst Fahrzeuge wie Personenkraftwagen, Motorrad und Wohnmobil. Ferner sind Gepäck- und Wohnwagenanhänger mitversichert. Auf Reisen sind der Versicherungsnehmer sowie die Insassen mitversichert.
Bei der Schutzbriefversicherung unterscheidet man zwischen der Inlands- und Auslandsversicherung. Ein Inlandsschutzbrief gilt nur in Deutschland und ein Auslandsschutzbrief umfasst das europäische Ausland. Am gängigsten ist allerdings der Kombinationsschutzbrief, der sowohl für Deutschland als auch für das europäische Ausland gilt.